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v. Schmädel.
A. Lallinger
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Schmädel, Babette von (vh); – 1.2.1885 (München), 75 Jahre alt, Mordopfer; Oberregistrators-Gattin
Schmädel, Josefa von; – 1890; Rechtsrats-Tochter
Schmädel, Max Ritter von; – 20.12.1899 (München); Magistrats-Oberregistrator a. D.
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† 1.2.1885 (München), 75 Jahre alt, Mordopfer
Oberregistrators-Gattin
Raubmord in der Rumfordstraße.
Die Kunde von einem mitten in der Stadt verübten entsetzlichen Verbrechen hat die gesammte Einwohnerschaft in die größte Aufregung versetzt, welche um so nachhaltiger ist, weil man zur Zeit noch keinen Anhaltspunkt bezüglich des Verbrechers hat. Der Polizeibericht meldet über das blutige Ereigniß:
»Gestern Mittags halb 1 Uhr wurde die 75-jährige magistratische Ober-Registratorsgattin Babette von Schmädel in ihrer Wohnung, Rumfordstraße 11/I Rückgebäude, mit mehreren Kopfwunden todt aufgefunden. Nach den amtlichen Erhebungen liegt unzweifelhaft ein Mord vor und bestehen über die Thäterschaft zur Zeit noch keinerlei Anhaltspunkte. Die Kopfwunden scheinen der Verstorbenen mit einem stumpfen Instrumente beigebracht worden zu sein und möchte man aus kleineren Schnittwunden an der einen Hand folgern, daß die Ermordete mit dem Mörder auch einen Kampf zu bestehen hatte. Die Leiche lag ausgestreckt und sozusagen im Blute schwimmend mit dem Gesicht nach unten neben dem Ofen auf dem Boden, die Wohnung war wie gewöhnlich abgesperrt und in den Zimmern kein Instrument auffindbar, welches zu dieser That benützt wurde. Auch alle Behältnisse waren wie sonst verschlossen, nirgends Spuren eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs ersichtlich und nach den bestimmten Aeußerungen des Ehemannes der Verstorbenen werden weder Gelder noch sonstige Werthgegenstände vermißt. Das Motiv dieser That ist deßhalb vorläufig noch nicht aufgeklärt und hat sich Herr Oberregistrator v. Schmädel protokollarisch verbindlich gemacht, Demjenigen eine Geldbelohnung von dreihundert Mark zu bezahlen, welcher die Ausmittelung und Inhaftnahme des Thäters ermöglicht.« Ein Nachtrag zum vorstehenden Bericht sagt: »Nach heutiger Meldung des Ehemannes der Verstorbenen wird eine alte, goldene massive Spindeluhr mit weißem Zifferblatte, auf demselben eine Pariser-Firma bezeichnet, dann eine sogenannte Panzerkette aus Talmigold 30 bis 40 Centimeter lang, in der Mitte ziemlich stark, gegen die beiden Enden aber dünner zulaufend, vermißt. Es wird deßhalb vor Ankauf gewarnt und wenn die Veräußerung bereits erfolgt sein sollte, um schleunigste Mittheilung an die Polizeidirektion ersucht«.
Es gehen uns weiteres noch folgende Mittheilungen zu: »Oberregistrator Max von Schmädel fand, als er nach 12 Uhr nach Hause kam, seine Frau in liegender Stellung vor dem Ofen mit dem Schürhaken in der Hand. Die anfängliche Vermuthung, daß ein Schlaganfall vorliege, zeigte sich als irrig, denn bei näherer Besichtigung zeigte sich, daß der ganze Hinterkopf zerschmettert war; auch an der Stirne und an der Nase fanden sich Wunden. Da man in der Nachbarschaft gar keinen Lärm vernahm, so glaubt man, daß der Mörder sein Opfer meuchlings niederschlug. Die Nachbarn hatten nur gehört, daß um halb 12 Uhr ein Mann mit der Frau von Schmädel in deren Wohnung trat und dabei ein gleichgiltiges Gespräch mit ihr führte. Gesehen hat diesen Mann weder beim Betreten noch Verlassen der Wohnung Niemand. Der Mörder muß sich mit Rücksicht auf die bevorstehende Heimkehr des Herrn von Schmädel keine Zeit zum Durchsuchen der Wohnung genommen haben, denn sonst hätte er eine bedeutende Summe erbeutet, da sich an 8000 Mark in der Wohnung befanden. Nach einer Meldung des »Fremdenblatt« bringt man mit dem Mord einen Vorgang vom Tage vorher in Zusammenhang. Am Dienstag Nachmittags war nämlich wiederholt ein angeblicher Ausgeher aus einer Porzellanhandlung erschienen und hatte nach dem Herrn Oberregistrator gefragt, mit der Bitte, er möge in die Handlung kommen. Leider hat Herr v. Schmädel den Mann, der ihn zu holen angeblich beauftragt war, nicht gesehen, sondern nur Frau v. Schmädel, die nicht mehr aussagen kann. Die beiden alten, wohlhabenden Eheleute lebten ganz allein; in ihrer Wohnung waren weder Kinder noch Dienstboten. Bemerkenswerth ist, daß, wie vor zwei Jahren der Mord an der Kondukteurswittwe Zirkelbach an der Amalienstraße, so auch dieser in der Zeit der Charwoche verübt wurde; es gewinnt fast den Anschein, daß manche Verbrecher eine solche Zeit auswählen, da sie annehmen, daß da die Leute weniger an die Möglichkeit arger Thaten denken. Die Polizei entwickelt die emsigste Thätigkeit; mögen ihre Bemühungen von Erfolg gekrönt sein, damit der ruchlose Verbrecher der verdienten Strafe nicht entgehe!
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 93. Donnerstag, den 2. April 1885.
Ein siebzehnjähriger Raubmörder.
Die tiefe Entrüstung über die scheußliche Mordthat in der Rumfordstraße hat, seitdem die Persönlichkeit des Raubmörders festgestellt ist, einem anderen Gefühle Platz gemacht und zwar dem der tiefen Trauer, welche jeden Menschenfreund bei dem Gedanken befallen muß, daß ein kaum den Knabenschuhen entwachsener Bursche plötzlich so tief sinken konnte, um mit geradezu erschreckender Gleichgiltigkeit einen Raubmord zu begehen. Die Ursache ist auch im vorliegenden Fall in der alten traurigen Geschichte zu suchen: der Vater ist frühzeitig gestorben, die Mutter muß, um sich und die Ihrigen redlich zu ernähren, tagsüber außer dem Hause arbeiten, die sich selbst überlassenen Kinder gerathen in schlechte Gesellschaft, kommen beim Mangel an geregelter Beschäftigung auf Abwege, die in's Zuchthaus, oft auch auf's Schaffot führen.
Die Mutter des nunmehr verhafteten 17½-jährigen Raubmörders Reicheneder war als Zugeherin bei dem v. Schmädelschen Ehepaare beschäftigt und dadurch lernte der Junge die beiden alten Leute, ihr Hauswesen und ihre Lebensweise kennen, auch ist ihm so bekannt geworden, daß dieselben trotz ihrer einfachen Lebensweise bedeutendes Vermögen besitzen. Reicheneder hatte in der letzten Zeit nur selten als Kanalarbeiter gearbeitet und außerdem ein lüderliches Leben geführt. Nach den gepflogenen Erhebungen war er am kritischen Tage um 11 Uhr verschiedene Mal an dem Hause Nr. 11 in der Rumfordstraße auf-und abgegangen, wobei er von einem patrouillirenden Gendarmen bemerkt wurde. Dieser schöpfte jedoch erst nach dem Bekanntwerden der Blutthat Verdacht und konnte das Signalement des Burschen genau angeben. Daß Reicheneder kein Geld mit sich nahm, dürfte dem Umstande zuzuschreiben sein, daß auf der Kommode, in welchem Geld war, eine Stockuhr stand, welche um drei Viertelstunden vorausging, weßhalb der Thäter befürchtete, er könnte von dem stets um die Mittagsstunde heimkommenden Herrn von Schmädel betroffen werden. Nach der That begab sich der Verbrecher zum Tändler Göhles ln der Westenriederstraße und verkaufte dort die geraubte Uhr und Kette um 2 Mark. Herr Göhles hatte die Uhr schon wieder weiter veräußert, als er, wie alle Tändler, durch die Polizei von dem Verbrechen benachrichtigt wurde. Sofort trug er die Kette zur Polizei, gab dort genau das Signalement des Burschen an und die Verhaftung konnte bald erfolgen, da der Verbrecher sich beim Verkaufe seines Raubes in unglaublich dummer Weise benommen hatte. Da die Tändler den Namen und die Wohnung eines jeden zu ihnen kommenden Verkäufers in ein Buch eintragen müssen, so fragte Herr Göhles auch in diesem Falle um Namen und Wohnung. Reicheneder, der in der Hochstraße 56 wohnt, gab nun an, er heiße rc. Eicheneder und wohne Lilienstraße 56! Dieser Umstand, in Verbindung mit den ungemein eifrigen Bemühungen unserer Polizeiorgane, welche in diesem Falle eine fieberhafte Thätigkeit an den Tag legten, ermöglichte es, daß der Verbrecher schon nach verhältnißmäßig kurzer Zeit festgenommen werden konnte. Reicheneder wurde in früher Morgenstunde in der Wohnung seiner Mutter durch den Polizeioffizianten Walch verhaftet, welcher denselben fest schlafend antraf. Nach anfänglichem Leugnen sah er bald ein, daß die vorliegenden Verdachtsmomente zu schwer wiegend seien, und er bequemte sich dann zu einem offenen, unumwundenen Geständnisse. Frau Babette von Schmädel wird heute Nachmittags 2 Uhr auf dem südlichen Friedhofe beerdigt.
Möge der Stadt München eine ähnliche Aufregung, wie die durch diese That verursachte, recht lange erspart bleiben!
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 95. Samstag, den 4. April 1885.
Bayerische Angelegenheiten.
München, 3. April. (Der Mörder verhaftet.) Die bei Gelegenheit der Ermordung der Frau v. Schmädel abhanden gekommene Uhr mit Kette wurde noch am gleichen Tage bei einem Tändler an der Westenriederstrasse verkauft und der muthmaßliche Verkäufer heute Morgens verhaftet. Der Mörder ist der 17½ jährige Kanalarbeiter Josef Reichender. Derselbe ist der That geständig.
Rosenheimer Anzeiger No 77. Sonntag, den 5. April 1885.
Lokales.
München, 6, April.
(Begräbniß.) Die Leiche der durch Mörderhand um den kärglichen Rest ihres Lebens gebrachten Oberregistratorsgattin Frau Babette von Schmädel wurde am Samstag Nachmittags 1¾ Uhr auf dem südlichen Friedhof begraben. Man wählte eine etwas frühere Zeit, um den großen Andrang müssiger Neugieriger fern zu halten. Dem Sarge folgte der so rasch zum Wittwer gewordene Gatte. Am Grabe, das sich zur rechten Seite des mittleren Hauptganges am Anfang der zweiten Sektion befindet, äußerte der funktionirende Priester, ein Hilfsgeistlicher von hl. Geist, es sei unnöthig, über das hier in Mitte liegende traurige Vorkommniß zu sprechen und lud die Anwesenden zu einem gemeinsamen Gebete für die Verstorbene ein, womit das Begräbniß schloß.
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 96. Montag, den 6. April 1885
Lokales.
München, 8. April.
(Raubmörder Reicheneder.) Zwei jüngere Geschwister des 17-jährigen Raubmörders Reicheneder, ein Knabe und ein Mädchen, befinden sich in der Erziehungsanstalt Indersdorf, dieselben sind durch die Kunde von dem Verbrechen ihres Bruders in eine derartige Aufregung versetzt worden, daß sich die Klosterfrauen seither vergebens bemühten, die Kleinen zu trösten; der Knabe ist namentlich ganz außer sich, er weint Tag und Nacht und ist allem Zuspruch unzugänglich.
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 98. Mittwoch, den 8. April 1885.
Lokales.
München, 31. Mai.
(Verhandlung wegen Mordes.) Am Freitag den 12. Juni findet vor der ersten Strafkammer des Landgerichts München 1. die Verhandlung gegen den 17½ Jahre alten Taglöhner G. Reicheneder wegen des am 1. April an der Oberregistratorsgattin v. Schmädel in deren Wohnung, Rumfordstraße Nr. 11/1, verübten Raubmordes statt. Der Verbrecher benimmt sich im Bewußtsein der Thatsache, daß über ihn wegen seines jugendlichen Alters nur eine hohe Freiheitsstrafe verhängt werden kann, sehr frech und zuversichtlich.
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No.151. Sonntag, den 31. Mai 1885.
Der Raubmord in der Rumfordstraße.
Heute Vormittag fand vor dem Landgerichte München 1 die Verhandlung gegen den jugendlichen Mörder der 74-jährigen Registratorsgattin Babette von Schmädel, Josef Reicheneder, statt. Am 1. April d. J. durchlief das furchtbare Gerücht die Stadt, daß am hellen Tage, Mittags zwischen 11 und 12 Uhr in einem Hause der belebten Rumfordstraße ein entsetzlicher Raubmord von unbekannten Thätern ausgeführt worden sei. Das Gerücht fand nur zu bald seine volle Bestätigung. Als der kurz nach 12 Uhr vom Bureau nach Hause zurückkehrende Registrator Hr. v. Schmädel seine Wohnung betrat, fand er in einem Zimmer seine Frau todt am Boden liegen. Eine genauere Untersuchung ergab, daß unzweifelhaft ein Raubmord vorlag, der dadurch allerdings sehr räthselhaft wurde, daß außer einer alterthümlichen silbernen Taschenuhr mit Talmi-Kette kein Werthgegenstand fehlte. Gerade diese Uhr indeß führte zur Ermittelung des Thäters. Derselbe hatte sie unmittelbar nach dem Morde bei einem Tändler verkauft für die Summe von — zwei Mark. Als Mörder wurde der 16-jährige Josef Reicheneder ermittelt. Die Mutter des Verbrechers war Zugeherin bei Frau v. Schmädel, welche auch den Sohn kannte und denselben daher ohne Anstand in ihre Wohnung einließ. Hier schlug Reicheneder mit einem Maurerhammer die alte Frau nieder und als sie am Boden lag und sich noch bewegte, vollendete er sein furchtbares Werk durch einige weitere Schläge. Zum Durchsuchen der Wohnung nahm sich der Mörder keine Zeit, da Herr v. Schmädel jeden Augenblick zurückkommen konnte, und mußte sich daher mit der Uhr allein begnügen, die ihm gerade in die Hände fiel. Das Motiv der That war eine momentane Geldverlegenheit des arbeitsscheuen Burschen; den Entschluß, Frau v. Schmädel zu ermorden, hatte er schon zwei Tage lang mit sich herumgetragen.
Da der Verbrecher noch nicht 18 Jahre alt ist, konnte er nicht vor das Schwurgericht gestellt werden. Der für sein Alter großgewachsene und robuste Bursche ist am 31. Dezember 1868 geboren als Sohn der Maurerpalierseheleute Lorenz und Karoline Reicheneder. Vorbestraft ist er noch nicht, doch hat er wegen Schulversäumnissen bereits einige Disziplinarstrafen erhalten. In der Voruntersuchung gestand er unumwunden ein, daß er den Mord seit dem 30. März geplant habe und zwar aus Geldnoth.
In der heutigen Verhandlung führte Direktor Frhr. v. Leonrod den Vorsitz und Staatsanwalt Payer vertritt die Anklage. Als Vertheidiger des Angeklagten fungirte Rechtspraktikant Endres. Reicheneder erzählte in ruhiger Weise den ganzen Hergang der That und legte ein sich auf die kleinsten Details erstreckendes Geständniß ab. Der Sachverständige Medizinalrath Dr. Martin konstatirt, daß der Schädel durch die furchtbaren Hiebe gespalten und das kleine Gehirn zermalmt war. An der Leiche fanden sich acht Wunden. Die Aussagen der drei Zeugen förderten nicht Neues zu Tage. Der Staatsanwalt beantragte, da das Gesetz in diesem Falle die wohlverdiente Todesstrafe nicht gestatte, das zulässige Strafmaximum von 15 Jahren Gefängniß. Rechtspraktikant Endres bat in Berücksichtigung des unumwundenen und reumüthigen Geständnisses um eine mildere Strafe, um welche auch Reicheneder, der bei den Worten des Vertheidigers in Thränen ausbrach, bat. Das nach kurzer Berathung verkündete Urtheil lautete auf: 15 Jahre Gefängniß.
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 163. Freitag, den 12. Juni 1885.
Bayerische Angelegenheiten
München, 12 Juni. (Raubmörder Reicheneder.) Unter ungeheuerem Andrang des Publikums wurde heute vor der kgl. 1. Strafkammer des Landgerichts München I der Mörder der Registratorsgattin Babette v. Schmädel, Josef Reicheneder, 17 Jahre alt, Maurer von hier, verhandelt. Der Angeklagte, ein großer Bursche, gab auf Befragen an, daß er 17 Jahre alt und noch Fortbildungsschüler sei. Sein Vater wäre gestorben, seine Mutter Blumenmacherin, er selbst war vor der That als Maurer bei Kanalarbeiten beschäftigt. Am 27. März wurde Reicheneder außer Arbeit gestellt und erhielt keine weitere Beschäftigung; nun dachte sich derselbe, er wolle zu der ihm bekannten Frau v. Schmädel gehen und Geld leihen, später kam ihm der Gedanke, diese Frau zu erschlagen. Zu diesem Zwecke stahl er aus einer Bauhütte einen Zimmermannshammer. Am 1. April lfd. Js. Vormittags zwischen ll und 12 Uhr begab sich der Mörder in die Wohnung des städtischen Registrators v. Schmädel, woselbst seine Mutter als Zugeherin bedienstet war und traf die 74 jährige Frau allein zu Hause. Frau v. Schmädel lud ahnungslos den Burschen ein, welcher nach seiner Mutter fragte, auf dieselbe im Zimmer zu warten. Derselbe nahm Platz und erwartete den günstigen Zeitpunkt, um den Mord auszuführen. Gegen dreiviertel 12 Uhr kniete Frau v. Schmädel auf den Boden vor dem Ofen nieder um Feuer anzumachen, als Reicheneder aufsprang, der Frau 3 Schläge nacheinander auf den Hinterkopf versetzte. Die Frau fiel zu Tode getroffen auf den Boden nieder und nun, so erzählt der Mörder ganz kaltblütig, streckte sie die Füße aus, worauf er ihr 2 weitere Hammerschläge versetzte. Die Frau war sofort eine Leiche und nun ging Reicheneder in 2 Zimmer, untersuchte sämmtliche Kästen und Behältnisse nach Geld, fand aber keines, sondern lediglich 2 Uhren, von denen er die eine, eine vergoldete Spindeluhr, für werthvoll hielt und an sich nahm. Aus Furcht, vom Herrn v. Schmädel bei dessen Nachhausekommen überrascht zu werden, ging nun Reicheneder fort, indem er unter der Wohnungsthüre, wie von den Nachbarn gehört wurde, zurückrief: »Adjeu.« Mit seiner Beute ging der Mörder auf die Hauptwache, hörte ein paar Musikstücke an, verkaufte sodann die Uhr um 2 Mark an einen Tändler und verzehrte den Erlös in einer Wirthschaft. Die Umstände, wie Reicheneder zur Haft gebracht wurde, sind bekannt. Der als Sachverständige vernommene Medizinalrath Herr Dr. Martin konstatirte, daß er an der Leiche 8 Verletzungen vorgefunden habe, von denen 6 absolut tödtlich waren. Der Schädel der Frau war in der Mitte gespalten, das Gehirn zermalmt. Reicheneder erzählte mit großer Geläufigkeit den Tatbestand und trug eine ungeheuere Gleichgiltigkeit zur Schau. Herr Staatsanwalt Payer beantragte eine Gefängnißstrafe von 15 Jahren gegen den Beschuldigten zu erkennen, der ob der Grausamkeit, mit welcher er den Mord beging, wohl den Tod verdient hätte. Die Vertheidigung stellte den Antrag, es wolle vom höchsten Strafmaß Umgang genommen werden. Das Urtheil für Reicheneder lautet auf 15 Jahre Gefängniß. Derselbe erklärte, die Strafe sofort antreten zu wollen.
Rosenheimer Anzeiger No. 133. Sonntag, den 14. Juni 1885.